FR 205/305 Tipps&Tricks
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Mein Reitrevier ;-)

wanderreiter.jimdo.com
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Ausbildung für Wanderreiter - Wanderreit-/-fahrabzeichen

 

Aufgrund des gestiegenen Interesses der Freizeitreiter am Wanderreiten und Wanderfahren wurden inzwischen verschiedene Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten geschaffen, die den Reitern helfen sollen, sich mit ihrem Pferd im Gelände und im Straßenverkehr sicherer zu bewegen.

Ganz lieben Dank an Nina für die Zitaterlaubnis. (Quelle FN)

 

 

  #2043
Araber-Freundin
Zwerg-Dompteuse
Registriert seit: 01.2005
Ort: da wo der Dom steht ;o)
@Eli
Das sind Angaben der FN, die ich zusammengetragen und in meinen eigenen Worten (wegen dem Copyright) fein säuberlich abgetippt habe

So, hier noch Wanderreitabzeichen 1+2, Berittführer und Wanderrittführer. Denke das dürfte alles sein, was für uns interessant ist.

Gruß, Nina





Das Deutsche Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichen Stufe 1

Die Stufe 1 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die längere Strecken zurücklegen, z.B. mehrstündige Ausritte/-fahrten, Tagesritte/-fahrten. Außerdem sollen die Bewerber/-innen die Einsatzfähigkeit der Pferde beurteilen können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und das Vorgehen in Notsituationen geschult werden.

Wer kann teilnehmen?
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter von 12 Jahren, die den Deutschen Reitpass bzw. den Deutschen Fahrpass und einen Erste-Hilfe-Kurs (höchstens vier Jahre alt) absolviert haben. Die Reitweise ist beliebig. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.

Wo findet die Vorbereitung und die Prüfung statt?
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt wird. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem praktischen und theoretischen Teil.

Praktischer Teil:
  • Vormustern eines Pferdes an der Hand inklusive Verfassungsprüfung Pferd (Reit-/ Fahrtauglichkeit)
  • Vorstellen eines geeigneten Pferdes/Gespanns auf dem Außenplatz (nach Anweisung)
  • Lösen einer Orientierungsaufgabe im Gelände (Streckenritt, ca. drei Stunden, gruppenweise)
  • Verfassungsprüfung
Theoretischer Teil:
  • Grundkenntnisse in Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung der Pferde unterwegs
  • Grundkenntnisse des Reitens/Fahrens inklusive Ausrüstung Pferd und Anzug Reiter/-in bzw. Fahrer/-in für mehrstündige Ausritte/-fahrten
  • Orientierung im Gelände
  • Wetterkunde
  • Richtiges Verhalten im Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Transport von Pferden
  • Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
  • Verhalten bei Unfällen
Wer hat bestanden?
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden (über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).


Das Deutsche Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichen Stufe 2

Die Stufe 2 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die mehrere Tage unterwegs sein wollen. Die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse werden vertieft, außerdem werden grundlegende Fertigkeiten in der Planung von Wanderritten bzw. -fahrten vermittelt.

Wer kann teilnehmen?
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, die das Wanderreitabzeichen bzw. Wanderfahrabzeichen Stufe 1 haben, Reitweise
beliebig. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.

Wo findet die Vorbereitung und die Prüfung statt?
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt wird. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten Betriebes entsprechen.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem praktischen und theoretischen Teil.

Praktischer Teil:
  • Vormustern eines Pferdes an der Hand inkl. Verfassungsprüfung Pferd (Reittauglichkeit), bzw. Vorstellen eines geeigneten Gespanns auf dem Außenplatz (nach Anweisung)
  • Teilnahme an einem mehrtägigen Wanderritt bzw. an einer mehr-tägigen Wanderfahrt (mindestens zwei Tage) inklusive Lösen einer Orientierungsaufgabe im Gelände nach vorgegebenem Tempo (zwei bis drei Reiter/-innen bzw. Fahrer/-innen ) und Übernachtung
  • Verfassungsprüfung
  • Absolvieren eines Gelände-Geschicklichkeitsparcours
Theoretischer Teil:
wie Stufe 1, vertiefend, zusätzlich:
  • Planung von Ritten/Fahrten unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pferde in unterschiedlichem Gelände
  • gezielte Vorbereitung auf mehrtägige Wanderritte/-fahrten
  • Ausrüstung des Pferdes und Anzug Reiter/-in bzw. Fahrer/-in bei mehrtägigen Wanderritten/-fahrten
  • Orientierung im Gelände, Beurteilen des passenden Tempos,
    Einhalten von Tempovorgaben
  • Wetterkunde vertiefend
  • Reiterlicher/Fahrerischer Natur- und Umweltschutz, Schutzkategorien und Konsequenzen
  • Zusammenstellen einer Notapotheke, Erste Hilfe bei Reiter/-in bzw. Fahrer/-in und Pferd

Wer hat bestanden?
In beiden Prüfungsteilen muss das Ergebnis "bestanden" lauten. Eine nichtbestandene Prüfung kann wiederholt werden (über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).



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Wenn ein Großpferd bis drei zählen kann, ist ein Pony schon bei zehn....
...ein Shetty hat schon rückwärts wieder zurückgezählt

Distanzschnecke und Wanderflitzer

 

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