Der Begriff "Reitrecht" wird immer wieder mal benutzt, ist so aber eigentlich nicht ganz korrekt. Gemeint sind im Rahmen anderer Gesetze und Verordnungen formulierte Richtlinien, in denen unter anderm auch auf Belange der Reiter eingegangen wird. So regeln z.B. die deutschen Landeswaldgesetze unter anderem auch ausdrücklich für Reiter das Betretungsrecht in Wald und Flur. In der Straßenverkehrsordnung sind ebenfalls "Reiterparagraphen" enthalten.
Zusammenfassungen / Erläuterungen
Jedes Land in Europa hat Gesetze, die das Betretungsrecht öffentlicher und privater Wege regelt. Für die Nutzung durch Reiter gelten oft besondere Rechte bzw. Einschränkungen, die sich von den Betretungsrechten für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeugen unterscheiden. In Deutschland gelten für jedes Bundesland eigene Regelungen. So sind Landes- und Bundesland-Grenzen bei der Wanderrittplanung von großer Bedeutung.